Gesetzliche Check-up

Ab 35 Jahre besteht die Möglichkeit alle 3 Jahre eine Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Zusätzlich gibt es jetzt die Möglichkeit, dass Versicherte einmalig zwischen ihrem 18. und 35. Geburtstag einen Check-up in Anspruch nehmen können.

Der Check-up der öffentlichen Versicherung umfasst:

  • Anamnese

  • Körperliche Untersuchung

  • Beratung 15 Minuten

  • Labor (Cholesterinwert, Nüchtern Blutzucker, UrinStix)

  • Hep B und C Screening einmal im Leben ab 35 Jahre alt

Zusätzliches Labor (für Selbstzahler, Berechnung nach der GOÄ)